Unsere Satzung
Überarbeitet Fassung vom 30.10.2024
UNSER CREDO
Wir, die Organisation Phoenix Interstellar, sind ein deutschsprachiger Star Citizen Clan mit exklusiver Mitgliedschaft. Unsere Mitglieder verpflichten sich also zu einer alleinigen Zugehörigkeit für Star Citizen, sind jedoch frei, sich in weiteren Clans und Gemeinschaften in anderen Spielen zu engagieren.
Wir stehen für familiären Zusammenhalt und gegenseitiges Vertrauen, sowohl im Spiel als auch im echten Leben. Unsere Struktur ist demokratisch und übersichtlich gegliedert. Flache Hierarchien und ein respektvoller, freundschaftlicher Umgang prägen unser Miteinander.
Um diesen hohen Werten gerecht zu werden, wählen wir unsere neuen Mitglieder mit Bedacht aus. Alle, die diese Werte mit uns teilen, sind bei Phoenix Interstellar herzlich willkommen. Kein Mitglied wird aufgrund seiner Herkunft, Religion, Weltanschauung oder sexuellen Orientierung bewertet oder anders behandelt.
In unserem Alltag bei Phoenix Interstellar sind wir frei von politischen oder aktuellen Weltgeschehnissen. Neben dem Engagement in und um Star Citizen ist uns ein erfülltes Leben außerhalb des Spieles wichtig.
Unsere Satzung
§1 Clanname, Ziele und Verständnis
(1) Der Clanname lautet „Phoenix Interstellar“, das Clantag „[PHII]“.
(2) Phoenix Interstellar ist ein deutschsprachiger Star Citizen Clan.
(3) Innerhalb des Spiels verstehen wir uns als eine Organisation, die auf wirtschaftlichen Erfolg ausgerichtet ist. Wir stehen loyal zur UEE und lehnen jede Form von Piraterie entschieden ab.
(4) Unser primäres wirtschaftliches Ziel ist die Entwicklung, Herstellung und der Handel von Waffentechnik, Schiffssystemen und persönlicher Ausrüstung.
(5) Auch außerhalb des Spiels fördern wir ein gesundes Miteinander, beispielsweise durch gemeinsame Events und Clantreffen.
(6) Im Alltag des Clans hat das „Real Life“ oberste Priorität, während das aktive Engagement in der Community ebenfalls wichtig bleibt. Ein ausgewogener und umsichtiger Umgang mit digitalen Medien und Computerspielen ist für uns von großer Bedeutung.
§2 Zusammenarbeit mit Phoenix Interstellar e.V.
(1) Der Verein PHOENIX INTERSTELLAR e.V. ist ein integraler Bestandteil des Clans und schafft die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für unsere Gemeinschaft.
(2) Der Zweck des Vereins besteht darin, den Clan in allen Belangen zu unterstützen. Über die Verwendung der Vereinsmittel entscheidet der Vereinsvorstand.
(3) Eine Mitgliedschaft im Verein ist für Clan-Mitglieder nicht verpflichtend. Sie ist freiwillig und unabhängig von der Mitgliedschaft im Clan.
§3 Mitgliedschaft
(1) Jedes Mitglied verpflichtet sich, die Clanregeln einzuhalten und gemeinschaftlich bei der Verwirklichung der Clanziele mitzuwirken.
(2) Clan-Internes ist vertraulich und unterliegt der Geheimhaltung.
(3) Die Mitgliedschaft bei Phoenix Interstellar ist exklusiv. Mitglieder dürfen in keinem anderen Star Citizen Clan aktiv sein.
(A) Ausnahmen bilden Organisationen, die keine klassischen Clans darstellen. Beispiele hierfür sind Communities, Rollenspiel-Gruppen, sowie FPS- oder Racing-Interessengemeinschaften des E-Sport-Bereiches.
(B) Außerhalb von Star Citizen steht es jedem Mitglied frei, sich in anderen Gemeinschaften zu engagieren.
(4) Bewerbungen für eine Mitgliedschaft bei Phoenix Interstellar erfolgen über das Bewerbungsformular auf dem Discord-Server oder der Webseite des Clans.
(5) Die Bewerbung wird allen Mitgliedern zur Verfügung gestellt.
(6) Bewerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Unter besonderen Umständen kann jedoch von dieser Regelung abgewichen werden.
(7) Teil der Bewerbung ist ein kurzes Gespräch im Rahmen der Clanbesprechung, zu dem der Vorstand einlädt.
(8) Über die Aufnahme entscheidet die Clanbesprechung siehe §4.
(9) Nach erfolgreicher Bewerbung beginnt die Probezeit, die in der Regel vier Wochen beträgt. In Einzelfällen kann der Vorstand diese Dauer jedoch anpassen.
(10) Die vollwertige Mitgliedschaft im Clan beginnt nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit.
(11) Die Teilnahme an Veranstaltungen, Clantreffen oder Spendenaufrufen ist nicht verpflichtend und stellt keine Voraussetzung für die Mitgliedschaft dar.
(12) Bei groben Verstößen gegen die Clanregeln, insbesondere gegen die Zielsetzungen und den Grundsatz des Clans, kann ein fristloser Ausschluss erfolgen. Die Entscheidung darüber trifft die Clanbesprechung in einer Abstimmung siehe § 4.
§4 Abstimmungen und Wahlen
(1) Bei Abstimmungen zur Satzung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit aller abgegebenen Stimmen erforderlich.
(2) Bei Wahlen zum Vorstand ist eine Mindestbeteiligung von 30 % der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Jedes Mitglied hat drei Stimmen.
(3) Als Vorstand gewählt sind die drei Kandidaten, die in einem Wahldurchgang die meisten Stimmen erhalten. Bei unzureichender Wahlbeteiligung muss die Wahl wiederholt werden. Bei einem uneindeutigen Ergebnis findet eine Stichwahl statt. Der bisherige Vorstand bleibt kommissarisch im Amt.
(4) Der Bewerbungs- und Wahlzeitraum für die Vorstandsposten beträgt jeweils eine Woche.
(5) Bei Abstimmungen anderer Art legt der Vorstand das Verfahren fest.
(6) Wahlen und Abstimmungen im Discord sind bis zu ihrem Ablaufdatum geheim.
(7) Abstimmungen können durch alle Mitglieder vorgeschlagen werden.
(8) Jedes Mitglied kann einen Misstrauensantrag gegen Vorstandsmitglieder einreichen.
(9) Für Abstimmungen über Misstrauensanträge gelten sinngemäß die Regeln der Vorstandswahl.
§5 Clanbesprechung
(1) Die Clanbesprechung setzt sich aus den anwesenden Mitgliedern des Clans zusammen. Der Vorstand führt den Vorsitz und moderiert die Besprechung.
(2) Praktikanten sind willkommen und Gäste können entsprechend den Themen zugelassen werden. Die Entscheidung über die Zulässigkeit obliegt dem Vorstand.
(3) Die Clanbesprechung findet regelmäßig auf dem Discord-Server des Clans statt und wird durch den Vorstand oder einen Delegierten angekündigt.
(4) Der genaue Zeitpunkt und die Tagesordnung der Clanbesprechung werden stets im Voraus bekannt gegeben. Die Informationen erfolgen über den Discord-Server und den Telegram-Kanal.
(5) Stimmberechtigt sind nur die in der Clanbesprechung anwesenden Mitglieder.
§6 Schwerpunkte und Aufgabengebiete
(1) Jedes Clanmitglied kann sich den Aufgabengebieten zuordnen, die seinen Interessen und seinem individuellen Spielstil entsprechen.
(2) Aktuell haben die Aufgabengebiete keine organisatorische Bedeutung und sind nicht an bestimmte Gruppen gebunden. Zu einem späteren Zeitpunkt wird ein entsprechendes Konzept erarbeitet, das sowohl das Zusammenspiel aller Mitglieder fördert als auch eine strukturierte Basis zur Erreichung der Clanziele bietet. Das Konzept wird zu gegebener Zeit zur Abstimmung gebracht und nach Abschluss der Finalisierung in die Satzung aufgenommen.
§7 Ränge und Ämter
(1) Innerhalb des Clans werden die folgenden Ränge und Ämter entsprechend den RSI-Stufen vergeben:
Stufe 0 Praktikant Bewerber innerhalb der Probephase
Stufe 1 Twinks Zweitaccounts von Mitgliedern
Stufe 2 Mitglied Grundlegend alle vollwertigen Mitglieder
Stufe 5 Vorstand Gewählte Clanleitung
(2) Die Erhebung in die Ränge erfolgt durch die Clanbesprechung.
(3) Die Schaffung zusätzlicher Posten und Ränge sowie Änderungen am Rangsystem können vom Vorstand vorgenommen werden. Diese Änderungen werden durch eine Abstimmung finalisiert und in die Satzung aufgenommen.
§8 Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern und bildet die Clanleitung.
(2) Der Vorstand wird jährlich und anonym für die Dauer von einem Jahr gewählt. Die Amtszeit des alten Vorstandes endet mit der erfolgreichen Wahl des neuen Vorstandes. Eine Wiederwahl ist zulässig.
(3) Wenn ein Vorstandsmitglied während der Wahlperiode ausscheidet, schlägt der Vorstand einen Ersatz aus den Reihen der Clanmitglieder vor. Das vorgeschlagene Mitglied muss durch Wahl bestätigt werden. Die Ersatzwahl erfolgt für die verbleibende Amtszeit des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds.
(4) Der Vorstand führt den Vorsitz in der Clanbesprechung und moderiert den Discord-Server, sowie die Telegram-Kanäle gemäß den Regeln. Er ist verantwortlich für die täglichen Geschäfte des Clans und delegiert Aufgaben an die Mitglieder.
(5) Der Vorstand trifft Entscheidungen mit mindestens Zwei-Drittel-Mehrheit.
§9 Allgemeines Verhalten
(1) Belästigungen, Bedrohungen und die Bloßstellung einzelner Clanmitglieder oder Verbündeter widersprechen unserem Grundsatz. Angriffe und Anfeindungen gegen andere Spieler oder Clanmitglieder aufgrund ihrer Abstammung, sexueller Orientierung, Religion, Herkunft, Ansichten, Behinderung oder Geschlechts werden nicht toleriert.
(2) Aufgrund unseres Selbstverständnisses achten alle Mitglieder insbesondere auf die für uns geltenden Gesetze.
(3) Die Erstellung mehrerer Star Citizen Konten ist der Clanführung bekanntzugeben.
(4) Das gezielte Angeben falscher Informationen und Identitäten ist nicht gestattet.
(5) Bei der Erstellung einer Identität ist sicherzustellen, dass die Namen anderer PHII-Mitglieder nicht verwendet werden. Namen, die den Werten dieser Satzung widersprechen oder unangemessen sind, sind nicht gestattet. Verstöße führen verpflichtend zur Umbenennung oder zur Löschung.
(6) Phoenix Interstellar ist von politischer, gesellschaftlicher und religiöser Neutralität geprägt und keine Plattform für diese Themen.
(7) Bei Verstößen gegen die Satzung entscheidet der Vorstand – vorbehaltlich der Regelungen in §3 Abs.12 – über die entsprechenden Konsequenzen.